Unterlagen und Bedingungen für die islamische Scheidung Unterlagen:

1-Das vollständig ausgefüllte Antragsformular(erhältlich nur im Islamisch- kultureller verein Ahlebeyt as)

2- Kopie vom Ausweis

3-Kopie des gerichtlichen Scheidungsurteils

4- Falls der/die Antragsteller/-in nicht persönlich im Islamisch- Kultureller Verein Ahlebeyt as erscheinen kann, müssen sie beim Notar, Einwohnermeldeamt oder Konsulat die Unterschriften beglaubigen lassen. (Falls beide Parteien mit einem gültigen Ausweis im Islamisch- Kultureller Verein Ahlebeyt as  erscheinen und ihre Unterschrift leisten, ist eine Beglaubigung nicht mehr erforderlich.) 5- Kopie vom Reisepass (Personaldaten und Aufenthaltstitel)

 6- Kopie der islamischen Heiratsurkunde

 7- Kopie der Heiratsurkunde (Standesamt)

8- Für unsere Aufwendungen erbitten wir eine Spende in Höhe von mindestens 250CHF, welche entweder im Islamisch- Kultureller Verein Ahlebeyt as zu entrichten ist oder an die unten angegebene Kontoverbindung überwiesen werden kann. Nachdem Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig zusammengestellt haben und die Bedingungen zur Kenntnis genommen haben, wenden Sie sich zu einer Terminvereinbarung an das Büro im Islamisch- Kultureller Verein Ahlebeyt as.

Bedingungen:

  1. Bei nicht Vollständigkeit der oben genannten Unterlagen, wird der Antrag nicht bearbeitet.
  2.  Wichtig ist, dass ein getrenntes Leben oder eine gerichtliche Scheidung in der Schweiz  oder anderen Ländern, islamrechtlich nicht ausreichend ist und dass eine islamische Scheidung erforderlich ist.
  3.  Wenn die Ehefrau die Brautgabe oder andere Sachgüter ihrem Mann überlässt, ist es ihr möglich sich von Ihrem Mann scheiden zu lassen. Allerdingsist es notwendig, dass sowohl Frau als auch Mann dieses schriftlich belegen.
  4.  Nach Durchführung der islamischen Scheidung ist es für die Frau verpflichtend 3 Monate bis zur nächsten Eheschließung Zeit zu halten. Dieses Zeithalten für eine schwangere Frau bis zur nächsten Eheschließung, endet mit der Geburt des Kindes. Während des Zeithaltens ist eine Eheschließung mit einem anderen Mann nicht erlaubt.
  5.  Nach islamischem Gesetz ist eine Scheidung während des Menstruationszyklus nicht gültig und muss außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, dass das passende Datum für die Scheidung ins Antragsformular eingetragen wird.
  6.  Die islamische Scheidungsurkunde ist nach islamischem Recht gültig. Für eine staatlich gesetzliche Scheidung müssen Sie sich nach dem staatlichem Recht scheiden lassen. Für eine Eintragung in den iranischen Ausweis ist es erforderlich, dass man die islamische Scheidungsurkunde mit der gerichtlichen Scheidungsurkunde dem iranischen Konsulat vorlegt.

Kontonummer des Islamisch- Kultureller Verein Ahlebeyt as

PostFinance
Islamisch-Kultureller Verein Ahlebeyt
IBAN CH57 0900 0000 8711 7532 – 6