Nach Schweizer Recht sind religiöse Ehen im Land nicht legal, und Paare müssen ihre Eheschließung beim Stands Amet anmelden, um ihre Eheschließung offiziell zu machen. Daher wird das Islamische Zentrum bis zum Abschluss dieses Prozesses keine Dienstleistungen erbringen (siehe unten auf dieser Seite).

Die angehenden Ehepartner müssen zur islamischen Eheschließung zunächst mit dem Islamisch –Kultureller Verein Ahlebeyt as( IKAB) in Kontakt treten (per Telefon, Mail) und die Formulare zur Eheschließung beantragen .Sobald die Eheschließung beantragt ist, werden notwendige Unterlagen, wie Vollmachtsformulare den Antragsstellern zugeschickt. Sobald diese Unterlagen wieder ans IKAB geleitet werden, erfolgt eine Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Formulare werden in der Regel zügig bearbeitet, so dass unverzüglich der Imam des IKAB über eine angehende Eheschließung in Kenntnis gesetzt wird und einen Termin mit den Antragsstellern vereinbart. Zur Eheschließung müssen neben den angehenden Eheleuten und dem Imam zwei Trauzeugen vorhanden sein, weitere Personen sollten rechtzeitig angekündigt werden. Die islamische Eheschließung erfolgt in arabischer Sprache. Falls erforderlich oder gewünscht werden Erläuterungen in anderen Sprachen wie Deutsch, Türkisch, Persisch) gemacht. Falls die angehenden Ehepartner eine Eheschließung wegen Abwesenheit (aus jeglichen Gründen) beantragen, ist es ausreichend, wenn notariell beglaubigte Kopien der Unterlagen, des Ausweises oder Passes und der Vollmacht vorliegen. Spätestens zwei Wochen nach der Zeremonie der islamischen Eheschließung erhält das Paar die Heiratsurkunde.

Bedingungen und Unterlagen für eine islamische Eheschließung

  1. Beide Partner müssen Muslime sein
  2. Wenn es sich um eine erste Eheschließung handelt, muss das Einverständnis des Vaters der Braut vorhanden sein
  3. Falls einer der Partner bereits verheiratet war, muss das Scheidungsurteil vorliegen
  4. Vollmachtsformulare müssen ausgefüllt sein(erhaltlich bei IKAB)
  5. Unterschrift der Heiratsurkunde in zweifacher Ausführung

Solange keine standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde, wird die islamische Heiratsurkunde nicht ausgehändigt und erst dann zugeschickt, sobald die standesamtliche Heiratsurkunde vorliegt. Wir benötigen als wichtige Unterlagen die Kopien des Ausweises bzw. des Passes (hier die erste Seite), Kopien der Geburtsurkunden der Partner und einen Beleg des Überweisungsträgers in Höhe von 250,- CHF (Spende ) . Falls die angehenden Ehepartner benötigte Unterlagen persönlich vorbeibringen und diese als Originale vorliegen, ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich. Unsere islamische Heiratsurkunde ist nicht an die Schweize Gesetzgebung gebunden. Sobald eine standesamtliche Eheschließung erfolgt, wird eine Eheschließung in der Schweiz   rechtskräftig. Um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte die Brautgabe deutlich in bekannter Wertigkeit (Geld, Gold, Grundstück…) festgestellt werden, vor allem bei Gegenständen, bei denen die Feststellung des Wertes allgemein schwer zu ermitteln ist. Um darüber hinaus gehende Konflikte zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Höhe der Brautgabe samt Unterschrift beglaubigen zu lassen. Die Brautgabe dient üblicherweise dazu, eine Garantie zur Zukunftsorientierung der Frau und wird in der Regel nach der Scheidung bzw. während der Trennungszeit ausgezahlt. Falls die Ehefrau die Brautgabe während der Ehe ausgezahlt werden soll, so sollte diese Bedingung festgehalten werden. Eheleute, die eine Urkunde eines anderen islamischen Zentrums haben, müssen einen Antrag auf Eheschließung stellen, damit ihnen hier eine neue Heiratsurkunde in unserem Namen ausgestellt wird.

Weitere Bedingungen zur Eheschließung

Mit jeder Unterschrift unter gewünschten Bedingungen wird rechtlich Verantwortung übernommen. Falls eine der unterschriebenen Bedingungen vom Ehegatten missachtet wird (dies erfolgt nach Überprüfung und Feststellung), so ist die Ehefrau befugt, eine islamische Autorität (am IKAB oder anderen Zentren, auch Gelehrte, die hierfür die Befähigung haben) aufzusuchen, welche die Scharia befolgt, um diese Weigerung festzustellen und dann ggf. die Scheidung vollzieht. Diese Scheidung kann auch in Abwesenheit des Ehegatten erfolgen, solange dieser gegen die Scheidung ist und jeglicher Kompromiss ohne Erfolg bleibt und darüber hinaus eine Haram-Tat nicht abzusehen ist.

Kontonummer des Islamisch – Kultureller Verein Ahlebeyt as

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Islamisch-Kultureller Verein Ahlebeyt
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